Plug-In-Hybrid Fahrzeuge
Entscheiden Sie sich für einen Plug-in-Hybrid, kann der E-Mobilitätsbonus derzeit bis zu max. € 2.000,–5 netto betragen. Die E-Mobilitätsförderung setzt sich aus dem Importeursanteil und dem Anteil der Bundesförderung (BMK) zusammen.
Wenn Sie sich für einen Ford Kuga Plug-in-Hybrid6 entscheiden, dann kann die Höhe der Förderung für alle Versionen bis zu max. € 2.750,–5 brutto betragen. Zusätzlich fällt auf Grund der geringen CO2-Emissionen keine NoVA7 an und die motorbezogene Versicherungssteuer8 ist nur für den Verbrennungsmotor zu entrichten.
E-Nutzfahrzeuge
Entscheiden Sie sich für ein vollelektrisches Nutzfahrzeug der Fahrzeugklasse N19 kann der E-Mobilitätsbonus derzeit bis zu max. € 10.000,–10 betragen. Die E-Mobilitätsförderung setzt sich aus dem Importeursanteil und dem Anteil der Bundesförderung (BMK) zusammen.
Wenn Sie sich für einen Ford E-Transit11 entscheiden, dann kann die Höhe der Förderung für alle Versionen der Fahrzeugklasse N19 bis zu max. € 12.500,–10 brutto betragen. Ein weiterer Vorzug ist, dass reine Elektrofahrzeuge sowohl von der NoVA7 als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer8 ausgenommen sind.